Behörden in der Russischen Föderation haben Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Masern veröffentlicht. Arbeitgeber müssen für die Impfung ihrer Arbeitnehmer sorgen.
Am 11. März 2019 wurde vom Justizministerium der RF die Verordnung des Chief Sanitary Officer der RF „Über die Durchführung von Aufräumimpfungen gegen die Masern im Territorium der RF“ vom 06.03.2019 Nr. 2 registriert .
Dieses Gesetz verpflichtet Sie, bis zum 31. Dezember 2019 Impfmaßnahmen gegen die Masern bei Ihren Mitarbeitern durchzuführen und die Anzahl der geimpften Mitarbeiter an Rospotrebnadzor (Bundesdienst zur Überwachung des Schutzes der Verbraucherrechte und des menschlichen Wohlergehens) zu melden.
Bitte beachten Sie, dass diese Verordnung auch Wanderarbeitnehmer regelt. Kunst. 3 der Verordnung lautet wie folgt: „3. Arbeitgeber, die ausländische Staatsbürger in die Ausübung ihrer Tätigkeit einbeziehen, müssen vor dem 31.12.2019 Impfmaßnahmen gegen die Masern der genannten ausländischen Staatsbürger ergreifen, die nicht an Masern erkrankt sind, nicht geimpft wurden oder keine Impfanamnese gegen die haben Masern.
Dieses Problem sollte nicht verschoben werden und kann aus folgenden Gründen zusätzliche Zeit erfordern:
- In den Gesundheitseinrichtungen sind nicht immer genügend Impfstoffe vorhanden
- Eine Impfung kann aus medizinischen Gründen abgelehnt werden, daher kann die Lösung dieser Situation zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen
- Es gibt verschiedene Anforderungen an den Bericht aus verschiedenen Abteilungen des Rospotrebnadzor
Insgesamt kann das gesamte Verfahren und die Einreichung der Berichte bis zu einem Monat dauern.
Juralink kann Ihnen bei der Einhaltung der oben genannten Maßnahmen behilflich sein. Wenn Sie mehr wissen möchten, lassen Sie es uns bitte wissen und wir werden uns bald mit Ihnen in Verbindung setzen.