Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Präzedenzfallentscheidung des Russischen Obersten Gerichtshofs alle von den Gesellschaftern abgehaltenen Versammlungen und alle getroffenen Entscheidungen von nun an in Anwesenheit eines Notars bestätigt werden müssen, es sei denn, die Satzung der GmbH sieht ausdrücklich eine Möglichkeit der Zertifizierung durch einfache Unterschriften der anwesenden Gesellschafter vor. Für weitere Informationen klicken Sie auf den unten stehenden Link.
Um das vereinfachte Zertifizierungsverfahren von nun an nutzen zu können, sollten Änderungen an der Unternehmensatzung vorgenommen, relevante Bestimmungen zur vereinfachten Zertifizierung hinzugefügt (sofern nicht bereits enthalten) und bei der russischen Steuerbehörde registriert werden.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie daran interessiert sind, das vereinfachte Zertifizierungsverfahren durch Änderungen der Satzung zu behalten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Durchführung der Dokumentation.
Wenn Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.