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Am 2. Dezember 2019 trat ein Gesetz in Kraft, mit dem die Geldbußen wegen Nichteinhaltung der russischen Anforderungen zur Datenlokalisierung erhöht wurden. Die vorgeschlagenen Geldbußen könnten für eine erste Straftat maximal 6 Mio. RUB (ca. 85.000 EUR) und für eine wiederholte Straftat 18 Mio. RUB (ca. 255.000 EUR) betragen.
Seit dem 1. September 2015 ist es nach russischem Recht erforderlich, dass die personenbezogenen Daten russischer Staatsbürger in Datenbanken in Russland gespeichert und verarbeitet werden. Diese Anforderung kann beispielsweise erfüllt werden, indem die Datenbank mit personenbezogenen Daten russischer Staatsbürger in einem in Russland ansässigen Rechenzentrum oder Server abgelegt wird.
Bis heute waren die Bußgelder für das Versäumnis, Informationen gemäß den Gesetzen zur Datenlokalisierung bereitzustellen, sehr niedrig (bis zu 5.000 RUB oder ca. 67 Euro). Stattdessen hatte die russische Datenschutzbehörde Roskomnadzor das Recht, die Website eines Unternehmens unter Verstoß gegen die Vorschriften zu sperren.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Verfahren zur Datenverarbeitung und Lokalisierung sorgfältig zu überprüfen. Wenn Sie Zweifel an der Auslegung des Gesetzes haben, geben wir Ihnen gerne Klarstellungen.
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