Ein neues Gesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat (Nr. 439-ФЗ *), ermöglicht es den Mitarbeitern, anstelle des Papierformats das elektronische Format des Arbeitsbuchs (= die obligatorische Registrierung der Arbeitstätigkeit des Mitarbeiters) zu wählen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über Änderungen im Verfahren zur Führung von Arbeitsbüchern und über das Recht ein Papier- oder ein elektronisches Format zu wählen zu informieren. Dies sollte vom Arbeitgeber bis spätestens 30. Juni 2020 erfolgen. Danach haben die Mitarbeiter das Recht, ihre Wahl bis zum 31. Dezember 2020 zu treffen, indem sie das entsprechende Antragsformular einreichen. Benachrichtigunsversäumnis führt zu einer Verwaltungshaftung des Arbeitgebers von bis zu 50.000 Rubel (ca. 725 euro) gemäß Punkt 1, Artikel 5.27 Verwaltungsstrafgesetzbuch.
Anschliessend muss der Arbeitgeber die Pensionskasse über die Wahl informieren, welche die Arbeitnehmer in ihrem Antrag getroffen haben. Die Nichterfüllung einer solchen Verpflichtung würde zur Verwaltungshaftung des Arbeitgebers gemäß Gesetzesentwurf Nr. 748758-7 vom 08.08.2019 ** führen.
Zusätzlich zur Meldepflicht muss der Arbeitgeber die örtlichen Vorschriften für Arbeitsunterlagen mit dem Gesetz in Einklang bringen.
Wir informieren Sie gerne ausführlicher über die Anforderungen oder helfen Ihnen bei der Ausarbeitung geeigneter Anträge und Verfahren.
* Bundesgesetz vom 16-12-2019 Nr. 439-ФЗ „Über Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation in Bezug auf die Generierung von Informationen über die Arbeitstätigkeit in elektronischer Form“.
** “Zu Änderungen des Kodex der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Festlegung der Verwaltungsverantwortung für die Verletzung der Fristen für die Übermittlung von Informationen über die Arbeitstätigkeit oder für die Übermittlung unvollständiger und (oder) ungenauer Informationen durch den Arbeitgeber”